Der Gast an Bord:

1) Es gehört zum Guten Ton, niemals ohne Aufforderung ein Boot zu betreten. Da ein Boot keine Klingel besitzt, bittet der wissende Besucher um Erlaubnis an Bord kommen zu dürfen, - bevor er das Bein über die Reling schwingt. Die korrekte Antwort des Yachteigners oder seines Vertreters auf die Frage lautet: „Erlaubnis erteilt“.

2) Den guten Eindruck, den der Gast mit der Bitte an Bord kommen zu dürfen in den Augen einer guten Crew erzeugt hat, kann sofort wieder zunichte gemacht werden, indem der Gast die Yacht mit Strassenschuhen betritt. Ausnahmen bestätigen die Regel, - denn wird die Erlaubnis zum Betreten der Yacht mit Strassenschuhen erteilt, dann soll es so sein. Die Straßenschuhe werden normalerweise vor dem Betreten der Yacht ausgezogen. Auf größeren Yachten findet der Gast häufig Schuhkörbe neben der Gangway, in welche die Strassenschuhe zu stellen sind.  Bei spontanen Kurzbesuchen trägt der Gast in diesem Fall einfach Socken an Bord.

Üblicherweise trägt der wissende Gast an Bord saubere Bootsschuhe, die er  für den Bordgebrauch mitbringt. Sie sind zu behandeln wie Hausschuhe. Haben Sie solche nicht werden häufig auch saubere Hallen-Sportschuhe toleriert.

3) Auch wenn die Yacht noch so interessant erscheint, unternimmt der Gast keine Besichtigungstouren an oder unter Deck auf eigene Faust. Es ist sich  in den für die Allgemeinheit zustehenden Räumen an Deck oder unter Deck (üblicherweise der Salon) aufzuhalten. Eigner- und  Gäste Kammern werden nur nach Aufforderung betreten. Allerdings ist die Frage nach einer Führung durch die Yacht durchaus erlaubt und wird häufig sogar vom Eigner erwartet.

4) Der Gast benimmt sich im Hafen unauffällig und höflich. Üblicherweise werden in den Häfen die Hafentoiletten genutzt. Bordtoiletten stehen während der Fahrt natürlich allen Personen an Bord offen. Üblicherweise wird vor dem Auslaufen eine Einweisung in die Gegebenheiten an Bord durchgeführt. Der Gast an Bord hört genau zu, so manche Bordtoilette ist tückischer als der Laie es sich vorstellt. Normales Toilettenpapier und andere feste Stoffe gehören nicht in die Schüssel, es setzt sich in den Ventilen ab, was dann zur allgemeinen Unzufriedenheit beiträgt. Nicht unbedingt erwähnt werden muß, dass das Hygiene-Center sauber und gut gelüftet verlassen wird. Öffnen Sie ein Bullauge auf See, dann schließen Sie es nach angemessener Zeit auch wieder. Spätestens bei aufziehendem Wetter. Ganz hartnäckige Gerüche lassen sich vertreiben, wenn Sie ein oder zwei Streichhölzer in der Schüssel entzünden. Aber Vorsicht - manchmal besteht Explosionsgefahr. Übrigens nicht anzuwenden bei Portapottis.

Skipper und  Crew:

1.) Niemand geht an Deck barfuß.

2) Das Deck und alle anderen Räume sind stehts gut aufgeklart und sauber zu halten. Tampen gehören sauber aufgeschossen an Deck oder, falls trocken, in der Segellast aufgehängt.. An Deck herumliegende Tampen werden leicht zu Stolperfallen und erhöhen das Unfallrisiko.

3) Abmelden beim Hafenmeister und Hinterlassen des Bestimmungshafens oder den ungefähren Rückkehrtermin.

4) Nach dem Ablegen schnellstmöglich die Fender ein. Nach außenbords hängende Fender sind unseemännisch!

5) Leisten Sie ein- oder auslaufenden Yachten Hilfe bei den Leinenmanövern. Bei bereits vertäuten Booten sollte ein neu hinzukommendes Boot seine Leinen so belegen, dass es die anderen nicht behindert. (Leinen von unten durch das Auge der bereits belegten Leinen führen und dann über Poller oder Pfahl legen.) So können jederzeit alle Boote ihre Leinen ohne Behinderung des anderen lösen.

6) Wenn der Hafen voll ist und Sie keinen freien Liegeplatz mehr findest, kann es notwendig werden, an einem bereits festgemachtem Boot längsseits zu gehen. Bitten Sie immer um Erlaubnis, ehe Sie längsseits gehen. Eine nette Geste des Skippers ist es, einen Fender an die freie Bordwand zu hängen und damit das Längsseitsgehen schon anzubieten. Unhöflich ist es dagegen, das Beiboot an der freien Bordwand festzumachen. Es signalisiert einem ankommendem Schiff, dass es nicht erwünscht ist, längsseits zugehen. Ein solches Verhalten fällt natürlich auf die gesamte Crew zurück.

7) Wenn die Crew auf Landgang geht, dann muss sie zwangsweise über die bereits vor Ihnen dagewesenen Schiffe gehen. Der Höflichkeit halber wählt die Crew den Weg über das Vorschiff, da sie andernfalls in die „Privatgemächer“ schauen kann

8) Das Liegen auf engem Raum erfordert die üblich Rücksicht. Jede unnötige Lärmbelästigung, wie laute Musik, überflüssige Kommandos, unnötiges Laufenlassen der Stromaggregate oder Warmlaufen lassen der Maschinen sollte vermieden werden.

9) In fremden Häfen meldet sich der Schiffsführer unverzüglich beim zuständigen Hafenmeister und bittet um die Zuweisung eines Liegeplatzes.

Dippen der Nationalflagge: Gruß an andere Schiffe

die eigene Nationale wird bis zur Hälfte des Flaggenstocks niedergeholt.

Das gegrüßte Fahrzeug erwiedert durch Niederholen und wieder Vorheißen der Nationale.

Jetzt heißt das grüßende Fahrzeug die eigene Nationale wieder.

Diese Art des Grußes wird in erster Linie gegenüber  militärischen Fahrzeugen als Vertreter einer anderen Nation durchgeführt

Besatzungen von Sportbooten grüßen durch Handzeichen. Dabei grüßt immer zu erst:

  • Ein Schiff in Fahrt grüßt ein stilliegendes Fahrzeug

  • Ein einlaufendes Schiff grüßt im Hafen liegenden Schiffe und Personen an Land

  • Ein auslaufendes Schiff grüßt ein einlaufendes Schiff, die Schiffe im Hafen und Personen an Land.

  • Ein überholendes Schiff grüßt das überholte Schiff

Die Flaggenführung

In früheren Zeiten war es Brauch, auf besiegten Kriegsschiffen die Flagge des Siegers über der Flagge des Besiegten anzubringen. Es wird deshalb von den traditionellen Seefahrtsnationen als ausgesprochene Unhöflichkeit, ja gewollte Herabsetzung des Gastlandes empfunden, wenn ein Fahrzeug einer fremden Nation, und dazu zählen auch Yachten, die Nationalflagge des Gastlandes unter der Nationalflagge eines vorher besuchten Landes oder gar der eigenen Nationalflagge führt.

Jede in Dienst gestellte Segel- und Motoryacht führt auf den Seeschifffahrtsstrassen, in Küstengewässern, auf See und im Ausland die Nationalflagge. Die Nationalflagge ist die Bundesflagge. Flaggen und Stander müssen in einwandfreiem Zustand sein. Alle Flaggen am Flaggenstock und unter der Saling bzw. bei Motorbooten auf der entsprechenden Seite des Flaggenmastes müssen bis dicht an den Flaggenkopf bzw. bis dicht unter die Saling vorgehisst sein. Flaggenleinen dürfen keine Lose haben.

Im Hafen, vor Anker und in Fahrt wird die Flagge am Flaggenstock, möglichst in der Mitte des Hecks, gesetzt. Der Flaggenstock soll etwa 40 Grad nach achtern geneigt sein, damit die Flagge auch bei Windstille klarfällt und erkennbar ist. Am Flaggenstock darf nur die Nationalflagge gefahren werden. Kann der Flaggenstock für die Nationale bauartbedingt nicht mittig am Heck geführt werden, so ist er nach Steuerbord zu versetzen.

Bei Einfahrt in den Hafen eines Gastlandes setzen Yachten nur die Flagge des Gastlandes unter der Steuerbordsaling, nicht jedoch die Flaggen zuvor besuchter Länder.
Von einer Auslandsfahrt heimkehrende Yachten können im deutschen Hoheitsgebiet die Flaggen der besuchten Länder in der Reihenfolge des deutschen Alphabets und untereinander nur am Tage der Heimkehr, am darauffolgenden Wochenende und beim jährlichen Absegeln unter der Steuerbordsaling zeigen

Das Führen von Eignerflaggen ist gelegentlich noch bei Regattayachten zu sehen.

Es ist nach wie vor internationaler Brauch, das Zeremoniell der Flaggenparade einzuhalten. Als Flaggenzeit versteht man die Zeit, während der alle Flaggen wehen.
Und zwar:
vom 1. Mai bis 30. September von 8.00 Uhr, in den übrigen Monaten von 9.00 Uhr, bis Sonnenuntergang, spätestens jedoch bis 21.00 Uhr.

Die Flaggengala

Bei festlichen Anlässen flaggen die Yachten bei Korsofahrten, im Hafen und vor Anker über die Toppen. Zum Ausflaggen werden ausschließlich die Signalflaggen verwendet. Sie werden vom Vorschiff über die Toppen bis zum Achterschiff gesetzt. Dabei ist die Reihenfolge: Ein Stander oder Wimpel, anschließend zwei Flaggen usw., vorgegeben.
Eine andere Regelung besagt:
Bei Festlichkeiten ist die richtige Reihenfolge der Beflaggung vom Vorschiff nach Achtern: A, B, C, 1, D, E, F, 2, G, H, I, 3, J, K, L, 4, M, N, O, 5, P, Q, R, 6, S, T, U, 7, V, W, X, 8, Y, Z, 9, Null.

Zu festlichen Anlässen fallen sie bei der Flaggengala gleich ins Auge: Die Flaggen des Internationalen Signalbuches. Aber auch für den 'normalen' Schiffsbetrieb haben sie eine Bedeutung. Hier sollen daher die Signalflaggen des Internationalen Signalbuchs - wie sie seit 1969 gültig sind - ihre Handhabung auszugsweise vorgestellt werden.

 Die Flaggenkombinationen

Die Flaggen stellen zwar die Buchstaben des Alphabets dar, werden jedoch nicht zum Durchgeben ganzer Sätze oder Texte verwendet. Hier ist sicher das Winkeralphabet geeigneter. Vielmehr handelt es sich hier um einfache Ein- bis Zweiflaggensignale. Die folgende Tabelle zeigt einige dieser Signale, wie sie im Internationalen Signalbuch 1969 festgelegt wurden und bis heute gültig sind.